Liebe Eltern,
nach 6 Wochen Hausunterricht wird nun eine schrittweise Öffnung des Schulbetriebes erfolgen. Dabei soll jede Schule unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Bedingungen ein für sich praktikables und nachvollziehbares System wählen.

Um den Maßgaben des §15 Abs. 2 der Vierten Eindämmungsverordnung zu entsprechen,
sind in jedem Fall Teilungen der Klassen in 2 Gruppen unumgänglich.

Den 4. Klassen soll ein reibungsloser Start in die weiterführenden Schulen ermöglicht werden. Daher wird ab dem 04.05.2020 für die 4. Klassen ein tageweiser Wechsel zwischen Schul- und Fernunterricht erfolgen.

Ab dem 06.05.2020 kann eine weitere Klassenstufe (in Halbgruppen!) in der Schule anwesend sein. Dabei soll jeder Schüler bis zu den Pfingstferien zumindest einen Tag am Schulunterricht teilgenommen haben, damit die Lernstände ermittelt werden können.
Unter Beachtung aller Voraussetzungen haben wir nun für unsere Schule folgendes Vorgehen geplant. Bei den Zahlen, die in Klammern stehen, handelt es sich um die Gruppen. Die Zuordnung der Kinder in die Gruppen erfolgt durch den Klassenleiter.

Wochenplan 04.5.2020 - 15.05.2020

Für die Tage, an denen ihr Kind nicht am Schulunterricht teilnimmt, werden weiterhin Aufgaben für zu Hause vom Klassenleiter übermittelt.

Eine Notbetreuung findet laut den getroffenen Festlegungen weiterhin statt.

Damit ihr Kind am Schulbetrieb teilnehmen kann, ist es erforderlich, dass der Schule eine von ihnen ausgefüllte Gesundheitsbescheinigung vorgelegt wird . Durch die Eltern ist zu dokumentieren, dass keine gesundheitlichen Symptome im Kontext mit Covid 19 gegeben sind und der Schulbesuch unbedenklich ist (Kl.4: 1 x zu Beginn jeder Woche, Kl: 1,2, 3 am betreffenden Tag).

Sofern in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen vorhanden sind, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, der die generelle Teilnahme am Schulunterricht verhindert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Sonstige Hinweise:

  •  Sollte der Schülerverkehr genutzt werden, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich!
  •  In den Schulen besteht keine Maskenpflicht. Ein freiwilliges Tragen von Schutzmasken ist natürlich jederzeit möglich!
  • Es besteht die Möglichkeit, für den Tag der Anwesenheit in der Schule Mittagessen zu bestellen. Auf der Homepage der Firma Bergmann finden Sie die aktuellen Speispläne (https://www.bergmanns.de/speiseplaene)
  • Über die mitzubringenden Materialien an den Schultagen informiert der Klassenleiter.

Liebe Eltern, wir werden Ihre Kinder wiederholt zu den hygienisch notwendigen Maßnahmen (Mindestabstände, Händewaschen, Nießetikette etc.) belehren. Auch im Schulgebäude haben wir Vorkehrungen (Wegmarkierungen etc.)
getroffen.

Ich bitte Sie dennoch, mit Ihrem Kind über die Notwendigkeit der Einhaltung der Regeln
auch zu Hause zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylke Hartmann

Elternbrief

Gesundheits-bescheinigung Schule

Bescheinigung Arbeitgeber

Gesundheitsbogen für Notbetreuung

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