Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

heute möchten wir Sie darüber informieren, dass aus Wirtschaftlichkeitsgründen ab sofort Spendenbescheinigungen für die Zahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge nicht mehr automatisch durch den Verein ausgegeben werden. Der Förderverein nimmt hierfür die Regelungen
des § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) in Anspruch.

Das bedeutet für Sie:
Sie können wie bisher Ihren Mitgliedsbeitrag als Spende in Ihrer Einkommensteuererklärung  geltend machen. Dafür benötigen Sie jetzt
nur noch Ihren Kontoauszug, aus dem die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages an den Förderverein ersichtlich ist sowie das als Anhang
‘Beleg zum vereinfachten Spendennachweis’ beigefügte Schreiben des Vereins, welches Ihnen die ordnungsgemäße Verwendung
Ihrer Mitgliedsbeiträge für unseren gemeinnützigen Zweck bestätigt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der angehangenen Mitgliederinformation

Im Namen aller bedankt sich der Vorstand nochmals für die Unterstützung und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, vor allem aber Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Lorbeer

 

Mitgliederinformation Zuwendungsbescheinigung

Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis

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